Verantwortlichkeiten im Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb
Jede Arbeitgeberin trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmenden sowie den Umweltschutz – von der Bestellung bis zur Entsorgung des chemischen Produktes. Hierzu sollte innerhalb eines Betriebs definiert sein, welche Mitarbeitenden welche Aufgaben zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt am Arbeitsplatz übernehmen. In Betrieben, bei denen der Umgang mit chemischen Produkten nicht zum Kerngeschäft gehört, sind die jeweiligen Verantwortlichkeiten jedoch oft nicht klar geregelt.
Gesetzesgrundlagen
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Gesetzesgrundlagen
Die Arbeitgeberin trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmenden sowie den Umweltschutz. Basis dafür sind folgende gesetzlichen Grundlagen:
Dieses Tool hilft dabei, die Verantwortlichkeiten im Umgang mit chemischen Produkten zu regeln. Definieren Sie zuständige Personen für die jeweilige Funktion und drucken Sie die Übersicht als PDF aus.
Wichtig: Das Tool ist als reine Hilfestellung anzusehen – Ihre Eingaben werden nicht archiviert und nicht ans SECO übermittelt.
Funktionen im Betrieb
Hinweis: Ein Mitglied der Geschäftsleitung muss zwingend aufgeführt sein – denn die Arbeitgeberin trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmenden sowie den Umweltschutz. Es ist zudem möglich, dass Personen mehrere Funktionen innehaben können.
Drucken Sie das Übersichtsblatt als PDF aus, holen Sie eine Unterschrift bei den aufgeführten Personen ein und informieren Sie die Belegschaft.
Wichtig: Denken Sie daran, das Übersichtsblatt zu aktualisieren, wenn sich die Verantwortlichkeiten und Funktionen in Ihrem Betrieb ändern sollten.
Rechtliche Grundlagen
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